Kosten und Erstattung der homöopathischen Behandlung

Der Dienstrechtsvertrag des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt das Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktiker und Patient. Grundsätzlich gilt die individuelle Vereinbarungsfreiheit. Wenn Sie diese in Anspruch nehmen wollen, sprechen Sie mich bitte darauf an.

Wenn nicht anders vereinbart, rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (aus dem Jahr 1985!) GebüH ab, in Einzelfällen analog dazu nach dem Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie 2011 LVKH. Bitte beachten Sie, dass vor allem bei chronischen Beschwerden Ihrem Praxisbesuch eine eingehende Analyse Ihres Falles mit Repertorisation und Differentialdiagnose sowie gegebenenfalls Literaturrecherche meinerseits folgt, um ein für Sie bestmöglich passendes Arzneimittel auswählen zu können. Die Kosten für eine Behandlung werden dementsprechend individuell ermittelt und sind abhängig vom Einzelfall. In meiner Praxis ergeben sich daraus Beträge wie folgend, jeweils einen unkomplizierten Fall mit kurzer Konsultation angenommen (akut ca 30min Zeitaufwand, chronisch ca 90min)

  • Akute Anliegen als erste Konsultation ab 43,10€, akute Beschwerden in laufender Behandlung ab 20,50€
  • Erste Fallaufnahme in chronischen Fällen ab 124,50€, mit eingehender körperlicher Untersuchung und Beratung
  • Folgekonsultationen, auch telefonisch, ab 41,00€
  • Beratung zwischen der Terminen, auch telefonisch, ab 4,50€, nach Aufwand

Insgesamt sollen die Kosten die einer Arztrechnung bei oberem Satz, mit vergleichbarer Leistung und Aufwand, nicht überschreiten. Die Gebührenordnung für Ärzte sieht bei 3,5fachem Satz (begründeter Mehraufwand) z.B. für die reine homöopathische Erstanamnese akut oder chronisch einen Betrag von 183,61€ vor.

Homöopathische Leistungen durch Heilpraktiker  werden als Privatleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nicht übernommen. Privatversicherungen, Beihilfe und private Zusatzversicherungen übernehmen anteilig Kosten,  je nach abgeschlossenem Vertrag. Grundsätzlich empfiehlt sich, bei Behandlungsbeginn nachzufragen, ob nur die Minimalsätze der GebüH angerechnet werden können (die leider meist nicht kostendeckend sind), welcher Prozentsatz der Kosten und welcher eventuelle Jahresmaximalbetrag erstattet wird.

Kassenversichert, nicht leistbar? Im Rahmen von Homöopathie in Aktion biete  ich Ihnen meine Arbeit bei Behandlungsbedarf und zu geringem Verdienst, Hartz IV oder Asyl zu sehr niedrigen Beträgen an. Bitte zögern Sie nicht, dies anzufragen.