Die homöopathische Behandlung

Die homöopathische Behandlung mit potenzierten Einzelmitteln läuft in der Regel so ab:

Wir vereinbaren einen Termin für die Erstanamnese mit umfassender Erarbeitung  der Krankengeschichte, symptombezogener klinischer Untersuchung, Auswertung von vorliegenden Befunden, und eingehender Beratung.

Bei Bedarf kann ich dabei kurz die Grundlagen der klassischen Homöopathie, und Besonderheiten in der Behandlung mit homöopathischen Mitteln eingehen – wenn weitergehende Interesse oder Informationsbedarf besteht, bitte die Termine für das Elterntraining Homöopathie beachten, das ich regelmäßig in der Praxis veranstalte.

Anschließend führe ich eine homöopathische Analyse Ihres Falles durch, und suche dann ein für Ihren Zustand zu dem Zeitpunkt und meinen Erkenntnissen nach bestmöglich passendes Arzneimittel. Einnahme der Globuli siehe Einnahmehinweise.

Vor allem bei langjährigen chronischen Beschwerden können dafür zwei Termine hilfreich sein. Bei Kindern ist die Aufteilung der Erstanamnese in zwei kürzere Termine der Normalfall: Optimal kommen Sie beim erster Termin mit Ihrem Kind, für Kennenlernen, Kontaktaufnahme, Untersuchung, und beim zweiten Termin kommen Sie ohne Kind, um die nötigen Hintergrundinformationen zu besprechen. So erfahre ich das Kind mit seinen Beschwerden, und die Geduld und Intimsphäre des Kindes werden nicht verletzt.

 

Essentiell für eine erfolgreiche homöopathische Behandlung sind die Folgetermine: Ob es ein positives Ansprechen auf ein Mittel gibt, kann nur durch gründliche Erarbeitung und Dokumentation der Reaktion auf das homöopathische Mittel beurteilt werden. Oft gibt es dabei auch bei noch nicht optimalem Verlauf diagnostisch wertvolle Hinweise! Dranbleiben ist die Devise.

Akute Erkrankungen haben meist einen entsprechend geringeren Aufwand, ausgenommen wiederkehrende Verschlimmerungen von an sich chronischen Beschwerden.

Schweigepflicht

Die Behandlung erfolgt in ruhiger Atmosphäre. Was Sie mir anvertrauen bleibt unter uns. Die von mir aufgenommenen Daten werden nicht weitergegeben, und befinden sich auf einem Rechner, der generell nicht „ans Netz“ geht, sowie einer externen Festplatte. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass ich Sie bitte, mich von der Schweigepflicht zu entbinden, um mich fachlich mit den anderen beiteiligten Experten austauschen zu können: z. B. bei Schwangeren mit der  betreuenden Hebamme, bei Schulproblemen mit dem Klassenvorstand, bei Flüchtlingen und Verständigungsproblemen mit den Übersetztern und Betreuern… Wenn ich mich mit homöopathischen Kollegen berate, dann nicht über Fälle mit erkennbaren personenbezogenen Angaben.

Ausnahmen: Straftaten, glaubhafte Androhung von Gewalt gegen sich und andere oder Einschränkungen wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Weiterführende Beratung

Die homöopathische Behandlung ersetzt in keinem Falle Ihre anderen Therapien; besonders bei schwerwiegenden Erkrankungen ist eine sinnvolle Abstimmung zentral wichtig. Gerne führe ich eine Auswertung der Wechselwirkungen der von Ihnen eingenommenen Medikamente durch.

Bei Beschwerden von Kindern ist nicht nur die Gabe eines angezeigten homöopathischen Mittels Thema, sondern häufig  auch Muster des (Familien-)Managements zentral in der Beratung.

Bei allen Patienten gehe ich intensiv auf die persönliche Gesundheitssituation ein. Häufig werden auch Fragen zur individuellen Prophylaxe aus homöopathischem Verständnis erörtert.

Bei Bedarf kann ich eine ganz auf Ihre Vorlieben, Essgewohnheiten und gesundheitlichen Probleme abgestimmte Ernährungsberatung erarbeiten, die die homöopathische Behandlung ergänzt und Ihre Regenerationskraft unterstützt.